Ihr Unternehmen ist eine Kapital- oder Personengesellschaft und Sie planen die Anschaffung von smart Fahrzeugen für Ihren Fuhrpark oder als Dienstwagen? Dann profitieren Sie von unseren besonderen Angeboten und Leistungen. Bei Abnahme von fünf oder mehr erhalten sie gestaffelt nach Anzahl der abgenommenen Fahrzeuge besonders attraktive Konditionen. Diese gelten selbstverständlich auch für mehrheitlich verbundene Tochterunternehmen und orientieren sich ausschließlich an dem Abnahmevolumen bzw. Abnahmepotenzial Ihres Unternehmens. Sie haben die Möglichkeit auf Basis eines Rahmenvertrages smart Fahrzeuge mit mengenabhängigen Nachlässen zu erwerben.
Die Voraussetzungen im Überblick:
- Abnahme von drei oder mehr smart innerhalb von 12 Monaten

- Einsatz der Fahrzeuge im betriebseigenen Fuhrpark oder als Dienstwagen von festangestellten Mitarbeitern

- Weitergabe oder Überlassung an Dritte, z.B. freie Handelsvertreter ist nicht gestattet - Haltedauer mindestens 6 Monate

Unsere smart center bieten Ihnen deutschlandweit unsere so genannten Mengenrabattabkommen mit einheitlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen an. Darin wird die Belieferung von smart Fahrzeugen unter Berücksichtigung des kundenspezifischen Mengenrabattes vereinbart.